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   OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 U 504/03   

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https://dejure.org/2003,6810
OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 U 504/03 (https://dejure.org/2003,6810)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2003 - 2 U 504/03 (https://dejure.org/2003,6810)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2 U 504/03 (https://dejure.org/2003,6810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LawCommunity.de

    Asymmetrische Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • JurPC

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Kündigungsrecht für Online-Provider

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessenheit einer AGB-Klausel oder Formularklausel; Asymmetrischen Kündigungsfristen bei einem Internet-Provider-Vertrag; Verstoß gegen Treu und Glauben bei Vorliegen einer Vertragsklausel hinsichtlich jederzeitigen Kündigungsrechts eines Internet-Providers und ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Extrem kürzere Kundigungsfrist des Providers als die des Kunden ist unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 25.11.2003)

    Asymmetrisches Kündigungsrecht unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einseitiges Provider-KündigungsR unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam

  • beck.de (Leitsatz)

    Unterschiedliche Bindungsfristen in Provider-AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einseitiges Provider-Kündigungsrecht unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; UKlaG § 1
    Formularmäßige Vereinbarung verschiedener Kündigungsfristen für Internetprovider und Kunden

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 106
  • K&R 2004, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 U 504/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine AGB- oder Formularklausel unangemessen, in der der die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nehmende Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGHZ 89, 206, 210 f.).
  • BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98

    Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 U 504/03
    So hat der BGH entschieden, dass die am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten wesentlichen Grundsätze des gesetzlichen Mietrechts keine unterschiedslos gleichlange Bindung beider Vertragsparteien an das Mietverhältnis fordern (vgl. BGH, NJW 2001, 3480, 3482).
  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 179/08

    Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine

    Zwar ist der Revision einzuräumen, dass asymmetrische Kündigungsfristen dem BGB nicht fremd sind (vergleiche § 573c BGB) und es dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen lediglich versagt ist, unter unangemessener Benachteiligung seines Vertragspartners asymmetrische Kündigungsfristen zu verwenden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - XII ZR 273/98 - NJW 2001, 3480, 3482 ; OLG Koblenz MMR 2004, 106 f ).
  • LG Bochum, 22.11.2011 - 10 S 33/11

    Außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrags bei Abschluss des Vertrages

    Auch das Oberlandesgerichts Koblenz ist in dem Urteil vom 30.10.2003 (Az. 2 U 504/03), auf das sich die Beklagte beruft, zunächst davon ausgegangen, dass die Vereinbarung ungleicher Kündigungsfristen grundsätzlich möglich ist.
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